Medizin

  • Ärzte*innen z.B. Allgemeinmedizin, Neurologie, Orthopädie, Hautärzte*innen, Kinderärzte*innen
  • Wichtig! Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auch Gebärdensprachdolmetscherkosten nicht nur bei hörgeschädigten Patienten, sondern auch bei hörgeschädigten Patienten mit hörenden Kindern!
  • Krankenhaus Untersuchungen, Behandlungen
  • Therapien z.B. Physiotherapie, Krankengymnastik, ambulante Reha, Diabetisschulung, Ernährungsberatung, Geburtsvorbereitung, Rückbildungsgymnastik
  • Gespräche bei Ihrer Krankenkasse (Fragen, Antragstellung, Nachfragen)
  • Kontroll - und Vorsorgeuntersuchungen

 

Was wäre eine Diagnose ohne Kommunikation?

Informationen für Patienten

Taube und schwerhörige Patienten*innen

Wir dolmetschen schon sehr lange für taube und schwerhörige Patienten*innen im medizinischen Bereich.

Auch taube Eltern mit hörenden Kindern können im medizinischen Bereich Gebärdensprachdolmetsche bekommen. Die Dolmetscherkosten werden ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bei allen medizinischen Behandlungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, werden auch  die Gebärdensprachdolmetscherkosten komplett von der Krankenkasse übernommen.

Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen über eine Liste von geprüften und anerkannten Gebärdensprachdolmetschern*innen.

Im Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher*innen NRW haben wir Gebärdensprachdolmetscher*innen uns verpflichtet regelmäßig im medizinischen Bereich Fortbildungen zu machen.

 

Dolmetscher beim Arzt - wofür?

Oft haben wir erlebt, dass Hörgeschädigte denken, im Krankenhaus oder nur bei ganz dringenden Gesprächen ist ein*e Dolmetscher*in wichtig. Wenn bei diesem Gespräch zwischen Dolmetschenden und Ärzten*innen gesprochen wird, passiert oft, dass die tauben oder schwerhörigen Patienten*innen sagen, "Das wusste ich nicht, das hat mir niemand gesagt."

Leider stimmt es meistens nicht. Die hörgeschädigten Patienten*innen und die  behandelnden Ärzte*innen sind davon ausgegangen, dass die Kommunikation gut funktioniere. Meistens denken die Behandelnden, die hörgeschädigten Patienten*innen können immer von den Lippen ablesen und vielleicht hat der / die Patient*in es selbst gedacht. Es folgt dann die Aussage: "Ja, ich habe ein bisschen verstanden. Das ist genug". Oder es war dem / der Patienten*in unangenehm den Behandelnden zu sagen "Das habe ich nicht verstanden, besser nicht noch einmal fragen, sonst denkt der Arzt / die Ärztin, ich bin dumm".

Nein! Auch viele Hörende verstehen die Ärzte*innen oft nicht. Oft benutzen Ärzte*innen medizinische Fachwörter, die hörende Patienten*innen auch nicht verstehen. Darum Mut zum Fragen.

 

Was genau ist der medizinische Bereich?

Medizinischer Bereich meint alle Dolmetschereinsätze die mit der körperlichen und psychischen Gesundheit der Patienten*innen zu tun haben.

Dies gilt nicht nur Arztgesprächen und Untersuchungen, sondern es gibt viel mehr Einsätze im medizinischen Bereich, bei denen wichtige Kommunikation stattfindet.

Ärzte*innen finden nicht die Ursache für Ihre Beschwerden oder möchte andere mögliche Diagnosen ausschließen. So werden Sie zum CT, MRT oder Röntgen überwiesen. Meistens wird im Anschluss nach dieser Untersuchung mit den Patienten*innen gesprochen, ob die "Vermutung" stimmt oder ein ganz anderes Ergebnis gefunden wurde. Dann müssen die Patienten*innen noch einmal zum Arzt / Ärztin und es wird die weitere Behandlung besprochen.

Oder Sie haben eine Operation gehabt und müssen zur Krankengymnastik / Physiotherapie. Hier wird sehr viel gesprochen. Die Therapeuten*innen fragen die Patienten*innen wo es genau weh tut und erklären, welche Übungen gemacht werden sollen. Dabei ist es oft wichtig, genau zu verstehen, wie die Übungen gemacht werden müssen.

Ein anderes Beispiel: Vor einer Operation. Der Narkosearzt / die Nakoseärztin muss den Patienten / die Patientin noch einmal befragen über die eingenommen Medikamente oder welche Gefahr eine Narkose haben kann. Es gibt einige sehr wichtige Medikamente, die aber vor einer Narkose/Behandlung vielleicht nicht eingenommen werden dürfen.

 

Vertrauen?!

  • Vertrauen ist ganz wichtig! Sei es gegenüber den Ärzten*innen oder den Dolmetschenden.
  • Auch in diesem Bereich haben wir eine Schweigepflicht.

 

Wie bestelle ich einen Dolmetscher?

  • Sie können immer einen Dolmetschenden per Fax / Handy / SMS oder E-Mail anfragen.
  • Schauen Sie auf der Seite des Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher NRW.
  • Dort können Sie sehen welche Dolmetscher*innen in Ihrer Nähe sind oder in der Nachbarstadt, falls ein*e Dolmetscher*in in Ihrer Stadt nicht kann.

 

Welche Informationen brauchen wir und warum?

  • Wir brauchen den Namen, die Telefonnummer und die Adresse Ihres Arztes / Krankenhaus.
  • Wir brauchen den Termin mit Datum und Uhrzeit.
  • Von Ihnen müssen wir Name, Adresse, Geburtsdatum, Krankenkasse und die Versichertennummer wissen. Diese Informationen brauchen wir damit wir direkt mit den Krankenkassen abrechnen können. Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern.
  • Auch wichtig ist Ihre Handynummer, Fax oder E-Mailadresse. Wenn einmal Terminverschiebungen sind, kann man schnell den Kontakt aufnehmen.

 

Sie wollen mehr wissen?

  • Sie möchten mehr wissen oder möchten gerne mehr Informationen? Kein Problem !
  • Schreiben Sie uns eine E-Mail, Fax, SMS oder schicken Sie ein Gebärdenvideo.
  • Wir können auch nach Vereinbarung per Skype, Facetime oder einer anderen Videokonferenzplatform miteinander gebärden.
  • Oder Sie möchten für Ihren Verein oder Stammtisch andere taube / schwerhörige Personen über den medizinischen Bereich informieren oder diskutieren ? Wir kommen gerne und planen zusammen worüber Sie mehr Informationen haben möchten.
  • Oder wir veranstalten eine Frage - Antwort Runde.

 

Informationen für Ärzte*innen und medizinisches Personal

  • Auf Grund unseren langjährigen Erfahrungen im medizinischen Bereichen haben wir immer wieder festgestellt, dass es zu erheblichen Missverständnissen zwischen Ärzten*innen, medizinischem Personal und den hörgeschädigten Patienten*innen kommt.
  • Meistens beginnt es mit der Unwissenheit des medizinischen Personals, dass Hörgeschädigte von den Lippen lesen können.
  • Unterscheiden Sie bitte bei dem Thema Lippen-lesen, auch wenn Sie eventuell Patienten erlebt haben, bei welchen es anscheinend reibungslos ging, dass es unterschiedliche Hörschädigungen gibt.
  • Man muss klar unterscheiden zwischen Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit. Auch bei Schwerhörigkeit gibt es unterschiedliche Formen.
  • Die hauptsächliche Auswirkung auf das Verständnis hat der Zeitpunkt der Hörschädigung. Ist diese VOR dem Spracherwerb eingetreten, spricht man von prelingualer Ertaubung.
  • Diejenigen, die bereits Sprache hören und erfahren haben, egal wie gut oder schlecht, sind postlingual Hörgeschädigte.
  • Dies ist sehr wichtig, weil das Auswirkungen auf das Sprachverständnis hat.
  • Dies wirkt sich nicht nur in der schriftsprachlichen Kompetenz sondern auch beim "Ablesen" aus. Um so geringer der erfahrene und gelernte Wortschatz, um so schwerer ist es für den Betroffenen schriftsprachlich zu kommunizieren. Das Gleiche gilt auch für das Absehen.
  • Unsere Erfahrungen zeigen, dass der Bedeutung einer abgesicherten Kommunikation mittels professioneller Gebärdensprachdolmetscher*innen oftmals keine ausreichende Bedeutung beigemessen wird.
  • Umgekehrt haben wir die Erfahrung gemacht, dass, wenn Mediziner*innen oder medizinisches Personal und hörgeschädigte Patienten*innen einmal die Erfahrung mit Gebärdensprachdolmetscher*innen gemacht haben, sie meistens nicht mehr darauf verzichten wollen. Die Behandlung und Kommunikation verläuft dann fließender und beide Kommunikationspartner fühlen sich sicherer im Kommunikationsaustausch. Wir dolmetschen simultan in beide Sprachrichtungen. Daher kommt es zu keiner Verzögerung in der Kommunikation.
  • Wir ermöglichen dem medizinischen Personal und den hörgeschädigten Patienten*innen eine abgesicherte und vertrauensvolle Kommunikation, die nahezu zeitgleich ist.
  • Diagnosen und weitere Behandlungen wurden nicht verstanden, wie z.B. Einweisungen zu einer ambulanten oder stationären Behandlung, ebenso Wechselwirkungen von Medikamenten oder  falsche Medikamenteneinnahme. Das kann zur Folge haben, dass hörgeschädigte Patienten*innen aus Unsicherheit gar keine Medikamente einnehmen.
  • Bitte kommen Sie daher Ihrer Pflicht nach, Ihre Patienten*innen umfassend über die Diagnose, weitere Behandlungs- und und Therapiemöglichkeiten aufzuklären! Gebärdenkundiger Verwandte oder Freunden*innen - auch wenn es gut gemeint ist - können professionelle Gebärdensprachdolmetscher*innen nicht ersetzen.
  • Überall wo im medizinischen Bereich kommuniziert wird, sind Dolmetscher*innen nötig. Nicht nur beim Arztbesuch, sondern auch bei diversen anderen Therapien (Physiotherapie, Rehasport, Schwangerschaftskurs, Diabetikerschulung, Chemotherapien, Gesundheitskurs, etc. ).
  • Überlassen Sie es den hörgeschädigten Patienten*innen, wo sie Dolmetscher*innen haben möchte. Es gibt keine unwichtige Kommunikation!

 

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