Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgegenstand

a) Der Gegenstand des Vertrages richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Jegliche hiervon abweichende Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

b) Eine darüberhinausgehende Verpflichtung übernehmen die Mitarbeiter*innen nicht.

b) kreuz & quer ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten.

c) Alle Mitarbeiter*innen von kreuz & quer unterliegen der strikten Schweigepflicht. Insbesondere sind sie gemäß der Berufsordnung der Gebärdensprachdolmetscher*innen NRW verpflichtet, alle Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt ebenso für das zur Verfügung gestellten Material zur Vorbereitung und Durchführung des / der Dolmetschereinsätze. Sei es in schriftlicher und/oder mündlicher Form.

d) Wird die von kreuz & quer vorgelegte Auftragsbestätigung von den Auftraggeber*innen nicht unterschrieben und die gewünschte Dienstleistung jedoch in Anspruch genommen, gilt der Vertrag als geschlossen und hat Gültigkeit. In diesem Fall sind den Auftragsnehmer*innen die Vereinbarungen, zu welchen er die Dienstleistungen von kreuz & quer in Anspruch genommen hat, bekannt.

e) Fachliche und terminologische Vorbereitung ist Voraussetzung für eine bestmögliche Verdolmetschung. Der/die Auftraggeber*in ist daher im eigenen Interesse angehalten, den Dolmetscher*innen mit entsprechenden Vorbereitungsmaterial zu versorgen. Vorbereitungsmaterial können u.a. sein: Tagesordnung, Teilnehmerliste, Kurzbiografie der Vortragenden, geplante Filme, Manuskripte der Redner*innen, Protokoll der letzten Sitzung, Informationen über das Unternehmen.

 

Umfang des Vertrages

a) Die Einsatzzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die Tätigkeit früher beendet werden, ist dennoch die vereinbarte Zeit zu vergüten, sowie unbeschadet des Rechtes kreuz & quer, in dieser Zeit weiteres Einkommen zu erzielen.

b) Wird der Auftrag aus Gründen, die nicht von kreuz & quer zu vertreten sind, ganz oder teilweise storniert, ist das vereinbarte Honorar prozentual wie folgt zu zahlen:

  • bis zu 7 Arbeitstagen (Montag-Freitag) vor dem Einsatz zu 50 %
  • bis zu 3 Arbeitstagen (Montag-Freitag) vor dem Einsatz zu 100 %

c) Wenn keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wird, gilt folgende Pausenregelung:

  • nach 1 Stunde Einsatzzeit 15 Minuten Pause
  • nach 4 Stunden Einsatzzeit 60 Minuten Pause.

d) Ist kreuz & quer die Durchführung des Auftrages wegen falscher Angaben bei der Auftragserteilung oder aus sonstigen Gründen nicht zuzumuten, ist es berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne, dass die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Honorars entfällt. Dies gilt insbesondere, wenn der/die Auftraggeber*in weitere Dolmetschende beauftragt. Alle dolmetschenden Personen müssen einen anerkannten Abschluss des Bundesverbandes des GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e.V. haben.

e) Sollte kreuz & quer aus stichhaltigen Gründen an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat es nach bestem Gewissen und soweit dies dem Unternehmen zumutbar ist, für eine Vertretung Sorge zu tragen. Eine weitere Verpflichtung durch das Unternehmen besteht nicht.

f) Das Produkt der Dienstleistung ist ausschließlich zum sofortigen Hören / Sehen bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung von kreuz & quer zulässig. Jede weitere Verwendung bedarf der Zustimmung von kreuz & quer. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Filmmaterial auf die Richtigkeit der Verdolmetschung und Verwendbarkeit zu prüfen und es frei zu geben. Eine Übertragung oder Aufzeichnung ist ohne eine vorherige Zustimmung nicht zulässig. Bei Aufzeichnung oder Übertragung des Filmmaterials (z.B. Live-Streaming, TV, Instagram, YouTube, Facebook etc.) sind diese zusätzlich zu vergüten und vor dem Einsatz zu vereinbaren. Erst wenn die Bild / Verwertungsrechte (Anzahl der Veröffentlichungen, etc.) von den dolmetschenden Personen frei gegeben wurden, dürfen diese aufgenommen bzw. übertragen werden.

g) Alle Beträge sind zahlbar sofort nach Rechnungserhalt zu begleichen. Reisekosten werden unabhängig von der Reiseroute und dem Reisetermin für die direkte Route vom Firmensitz zum Auftragsort berechnet.

Gerichtsstand ist Essen

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